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Mut kann man nicht kaufen!

Interessenvertretung, Gewerkschaft, Personalvertretung und Betriebsrat hat die Aufgabe Mitarbeiter zu unterstützen, zu fördern, aber vordergründig natürlich zu schützen! Diese Schutzfunktion ist äußerst vielschichtig, ganz oben steht aber der Schutz vor rechtlichen Verfehlungen der Arbeitgeber, vor Überlastung und somit Ausbeutung durch Arbeitgeber. und damit oftmals verbunden vor Mobbing und Bossing. Damit diese Aufgaben auch ausgeübt werden können, hat der Gesetzgeber vorgesorgt und gewisse Rechte gesetzlich festgelegt. Eines der wichtigsten Rechte ist das Mitwirkungsrecht bei der Bemessung der Arbeitsplätze. Natürlich darf die Interessensvertretung im gesamten gesehen die Interessen und betriebswirtschaftlichen Vorgaben des Arbeitgebers auch nicht außer Acht lassen, ist doch ein wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen ein Garant für sichere Arbeitsplätze. Eine ausgeglichene Balance zwischen Arbeitgebern und Mitarbeiter:innen macht ein erfolgreiches Unternehmen aus!

Speziell in unserem Unternehmen scheint diese Balance aber verloren gegangen zu sein. Es gibt unzählige Fälle in Bereichen, wo Mitarbeiter:nnen klagen, mit dem Umfang ihrer Arbeit nicht mehr zurande zu kommen. Arbeiten in der Freizeit steht (fast) auf der Tagesordnung - und das alles um dem Druck der Vorgesetzten, die wiederum dem Druck des führenden Managements ausgesetzt sind, auszuweichen, und den Arbeitsplatz nicht zu verlieren.

Damit die gesetzlich festgelegten Mitwirkungsrechte auch im vollen Umfang wahrgenommen werden können, sind natürlich Vorschläge zur Verbesserung notwendig und die erforderlichen Gespräche zu führen. Mangels Kommunikation und Bereitschaft seitens des Unternehmens, ein steiniger Weg. Es sind nun schon wieder einige Monate verstrichen und was ist geschehen? Leider nichts, es läuft ja und es geht weiter wie bisher. Nicht nachvollziehbar die derzeitige Balance zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.



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